AGBs Ferienwohnung Brehmbachperle
§ 1 . Gültigkeit der AGB
1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Übernachtungsverträge über die Vermietung unserer Ferienwohnungen. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
3. Geschäftsbedingungen des Übernachtungsgastes sind nur relevant, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieters sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.
§ 2 .Übernachtungsvertrag
1. Der Übernachtungsvertrag ist gültig, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Übernachtungsgastes telefonisch oder per E-Mail bestätigt und damit die Buchung annimmt.
2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Übernachtungsgast. Hat ein Dritter für den Übernachtungsgast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Übernachtungsgast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Übernachtungsvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hinzu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Übernachtungsgast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
§ 3 . Preise, Zahlung, Abrechnung, Leistungen
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Übernachtungsgast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z.B. Belüftung).
2. Der Übernachtungsgast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.vereinbarten Preise des Vermieter zu zahlen. Dies gilt auch für vom Übernachtungsgast veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieter an Dritte.
3. Alle Preise sind mit gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4. Der Übernachtungsgast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 Abs. 1 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Vermieter allgemein berechneten Preis.
5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungenberechnete Preis, so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen anheben.
6. Die Zahlung des vereinbarten Preises sowie für die mit dem Übernachtungsgast vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag bei Übergabe der Schlüssel fällig. Zahlung erfolgt in Bar,EC- und Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
7. Der Vermieter kann eine angemessene Vorauszahlung mit dem Übernachtungsgast vereinbaren. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung gemäß § 2 Abs. 1 verlangt wird, ist diese am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung fällig. Kann der Vermieter bis zum 7. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohunggeleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen. § 5 Abs. 3 ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung als Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen.
§ 4 . Rechte und Pflichten, Hausordnung
1. Der Übernachtungsgast hat die Ferienwohnung und das Inventar pfleglich zu behandeln. Der Übernachtungsgast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Elektrogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
2. Der Übernachtungsgast ist verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen zu schließen, alle Heizkörper auf niedrige Stufe zu stellen sowie Licht und Elektrogeräte auszuschalten.
3. In den Ferienwohnungen ist Rauchen verboten. Rauchen ist nur im Hof oder auf der Terrasse erlaubt.
4. Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.
5. Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Ferienwohnungen, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Übernachtungsgastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Übernachtungsgast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§ 5. Stornierung, Abbestellung, Rücktritt von dem Vertrag
1. Ein Rücktritt des Übernachtungsgastes von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zuzahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zuvertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Der Übernachtungsgast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Übernachtungsgastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
3. Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Vermieters ist der Übernachtungsgast zur Stornierung bis 30 Tage vor Anreise, im Übrigen nach denfolgenden Maßgaben berechtigt:
Stornierung bis spätestens
Höhe des zu entrichtenden
Übersetzungspreises
30 Tage vor Anreise 0 %,
29 - 7 Tage vor Anreise 80 %
6 Tage vor Anreise 100 %
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen, es sei denn der Vermieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
4. Bei einer vom Übernachtungsgast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieters die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Erscheint der Übernachtungsgast am Anreisetag nicht bis spätestens 19.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Übernachtungsgast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 80,00 € (netto) verlangen.
6. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Fristgemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraumseinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gästenach der vertraglich gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Übernachtungsgast auf Rückfrage des Vermieter auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
a- höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b- die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicherTatsachen, z. B. in der Person des Übernachtungsgastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. derBelegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c- die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d- der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahmeder Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarnoder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass diesdem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
8. Der Vermieter hat den Übernachtungsgast von der Ausübung des Rücktritts- bzw.Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a)hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungenunverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Übernachtungsgast hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schädenaufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7zu ersetzen.
§ 6 . Verjährung, Haftung
1. Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieter beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nichtunabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oderauf unverzügliche Rüge des Übernachtungsgastes bemühen, die Störung oder den Mangel zubeseitigen. Der Übernachtungsgast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zuhalten.
2. Für eingebrachte Sachen des Übernachtungsgastes haftet der Vermieter nicht, sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Übernachtungsgast in der Ferienwohnung hinterlässt.
3. Der Übernachtungsgast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und am Inventar hinterlassen. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Übernachtungsgast empfohlen. Der Übernachtungsgast ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich zu zeigen z. B. Wasserschäden, Feuerschäden.
4. Ansprüche des Übernachtungsgastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieterhaftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§ 7. Schlüsselübergabe, späteres verlassen der Wohnung,
Anreise und Abreise
1. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 19.00 Uhr erfolgen, es seidenn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbietervereinbart. Anreise vor 15.00 Uhr ist nur möglich wenn es mit dem Vermieter vereinbart wurde.
2. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
3. Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 100,00 € verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Übernachtungsgast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Ferienwohnung keine von dem Übernachtungsgast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüberhinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar leistet der Übernachtungsgast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar(§ 249 Abs. 2 BGB).
4. Am Abreisetag hat der Übernachtungsgast die Ferienwohnung bis spätestens um 11.00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Übernachtungsgast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt 50 % bei einer Räumung bis 13.00 Uhr;
100 % des Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr .
Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.
5. Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als gültig, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Übernachtungsgast, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Übernachtungsgast ist verpflichtet, die Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren.
6. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Übernachtungsgast dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.
§ 8 . Datenschutz
Die vom Übernachtungsgast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Vermieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
§ 9. Endbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Übernachtungsgast sind unwirksam.
2. Zahlungsort ist Königheim, Deutschland.
3. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr Tauberbischofsheim, Deutschland. Hat einer der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls Tauberbischofsheim, Deutschland.
5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Aus der Veröffentlichung auch im Internet folgt nicht, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Dritten zur Nutzung oder Abänderung überlassen werden. Die Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts bleibt vorbehalten.
6. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.